Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

Was ist der Eichenprozessionsspinner (EPS)?

 

Es handelt sich um einen eigentlich harmlosen Falter. Dessen Raupen allerdings bilden mikroskopisch kleine Gifthaare aus, deren Nesselgift auf der Haut und an Schleimhäuten allergische Reaktionen hervorrufen kann. Die Beschwerden reichen von juckenden Hautausschlägen bis zu Asthmaanfällen. Die Reaktionen auf Kontakt mit den Härchen ist sehr unterschiedlich ausgeprägt: Manche Menschen reagieren ausgesprochen stark, andere hingegen gar nicht.

 

Ist der EPS ein neues Phänomen?

 

Nein. Massenverbreitungen auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens wurden schon vor 200 Jahren beschrieben. Der wärmeliebende EPS gilt heute allerdings als Günstling des Klimawandels: Seit Mitte der 1990er Jahre breitet er sich aus dem Rheinland in Richtung Osten und Nordosten aus.

 

Wie verbreitet ist der EPS in unserer Region?

 

Dorsten hat der EPS Anfang der 2000er Jahre erreicht. Einen ersten Höhepunkt erreichte die Befallsdichte im Jahr 2009 mit 344 Meldungen. Danach brach die Population weitgehend zusammen. Von 2010 bis 2018 gab es jeweils deutlich weniger Meldungen. Den Tiefstand erreichte die Population in den Jahren 2015 bis 2017 mit jeweils weniger als 15 Meldungen. 2018 und 2019 erreichte die Plage dann unerwartet eine neue Dimension mit 445 und 1006 Befallsmeldungen.

 

Gibt es eine Pflicht, die EPS-Raupen zu beseitigen?

 

Es ergibt sich bislang weder aus gesetzlichen Vorgaben noch aus der laufenden Rechtsprechung eine Pflicht zur Beseitigung der Raupen im Sinne einer Gefahrenabwehr. Das Auftreten der EPS-Raupen gilt als Naturphänomen und damit als höhere Gewalt, die im weitesten Sinne hinzunehmen ist. Dies gilt für Eigentümer öffentlicher Flächen und Einrichtungen (Stadt, Straßenbaulastträger wie Kreis und Land) ebenso wie für Privatleute.

 

Handelt die Stadt Dorsten trotzdem?

 

Selbstverständlich. Angesichts der massiven Beeinträchtigungen für die Bürger unserer Stadt hat die Verwaltung in den letzten beiden Jahren bereits erhebliche Beträge aufgewendet, um den gemeldeten Befall mit EPS-Raupen von Fachfirmen absaugen zu lassen. Die Kosten beliefen sich 2018 auf rund 130 000 Euro und 2019 auf über 300 000 Euro.

 

Was ist 2022 geplant?

 

Sollte es erneut zu einem derart massiven Befall kommen, ist die Stadt Dorsten sicherlich besser vorbereitet. Eine Arbeitsgruppe hat ab Herbst 2019 eine Strategie zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erarbeitet, der im Januar vom Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Dorsten zugestimmt wurde.

 

Beschlussvorlage, Prioritätenfestlegung und Maßnahmenplan können hier vollständig nachgelesen werden:

 

Berichtsvorlage EPS

Strategie EPS

 

Wesentliche Bestandteile der Strategie:

·         Mit dem Online-Raupenmelder (steht ab Mitte Mai 2020 zur Verfügung) wurde ein System für ein einfaches und effizientes Melde- und Bearbeitungswesen eingerichtet. Die eingehenden Meldungen können unmittelbar der jeweiligen Priorität folgend an beauftragte Fachfirmen weitergeleitet werden, die ihrerseits über diese Plattform die Erledigung der Aufgabe zurückmelden können.

·         In der Festlegung von Prioritäten wurde klar definiert, im Umfeld welcher Einrichtungen die EPS-Raupen vordringlich bekämpft werden. Dies sind insbesondere Einrichtungen, denen die Nutzer nicht „ausweichen“ können, z.B. Schulhöfe und Kindertagesstätten, aber auch Friedhöfe und das Umfeld von Seniorenheimen.

·         Abweichend von der Haltung früherer Jahre kehrt die Stadt Dorsten zu einem begrenzten Einsatz von Spritzmitteln zurück: Das Umfeld von Schulen, Kitas und Friedhöfen wird präventiv behandelt. Die Stadt erhofft sich davon, 2020 schneller in die Abarbeitung von EPS-Befall in Wohngebieten zu kommen.

·         Die Strategie legt aber auch klar fest, dass außerhalb der geschlossenen Wohnbebauung keine Maßnahmen gegen die EPS-Raupen durchgeführt werden.

 


Warum werden Biozide nur an wenigen Stellen eingesetzt?

 

·         Es ist nach den geltenden Vorschriften unmöglich, die verfügbaren Mittel flächendeckend auszubringen. Auch wenn für den Menschen keine Gefahr ausgeht, so muss doch jeweils sichergestellt werden, dass sich zwölf Stunden nach dem Besprühen niemand unter den behandelten Bäumen aufhält. Das ist bei einem großflächigen Einsatz (Besprühen durch Überfliegung) faktisch unmöglich – zumal in einer Flächenstadt wie Dorsten mit 171 Quadratkilometern Fläche und einem sehr großen Grünanteil.

·         Der Einsatz dieser Mittel ist nur in einem schmalen Zeitfenster möglich, so dass eine Konzentration auf priorisierte Standorte geboten ist.

·         Die Möglichkeit zum Ausbringen von Mitteln und deren Wirkung ist stark vom Wetter abhängig. Bei Regen „verpufft“ die Wirksamkeit, weil die Mittel nicht an den Blättern haften, sondern abgespült werden.

 

 

Kann ich innerhalb der Prioritäten-Festlegung erfahren, wann die EPS-Raupen in meinem Umfeld bekämpft werden?

 

Diese Frage wurde in den vergangenen Jahren ebenfalls häufig gestellt, lässt sich aber nicht beantworten. Die eingehenden Meldungen werden von Mitarbeitern der Grünflächenabteilung mit Priorisierung unmittelbar an die Fachfirmen zur Abarbeitung weitergeleitet. Wie zügig diese in ihrem jeweiligen Bereich insbesondere zur Abarbeitung der Prioritäten 2 und 3 (Wohnbereiche innerhalb der geschlossenen Ortschaft) vordringen können, hängt stark ab vom Befall des jeweiligen Stadtquartiers. Aus den letzten Jahren wissen wir, dass sich die Raupenplage nicht gleichmäßig übers Stadtgebiet verteilt. Vielmehr wurden einige Ortsteile besonders stark getroffen.

 

 Wie wirksam sind die Maßnahmen der Stadt?

 

Wer stark unter den Beeinträchtigungen durch die Nesselhaare der EPS-Raupen leidet, möchte diese Wahrheit zwar nicht hören, aber es ist die Realität: Eine vollständige Beseitigung der Raupen und ihrer Auswirkungen ist unmöglich. Alle Maßnahmen können die Verbreitung der EPS-Raupen zwar eindämmen, aber niemals vollständig unterbinden. Die Auswirkungen können gelindert, aber nicht komplett verhindert werden.

 

Was kann oder darf ich als Dritter gegen die EPS-Raupen tun?

 

Da bei einem starken Befall und unter Beachtung der festgelegten Prioritäten städtische Bäume in Wohngebieten möglicherweise erst in der fortgeschrittenen Raupensaison abgearbeitet werden können, gestattet die Stadt Dorsten nach Absprache auch Maßnahmen von Dritten an städtischen Bäumen. Diese Regelung gilt auch für Bäume im Außenbereich. Alle Maßnahmen sind mit der Grünflächenabteilung der Stadt Dorsten abzusprechen und müssen auf eigene Kosten durchgeführt werden.

 

Es bestehen folgende aktive Möglichkeiten der Bekämpfung:

·         Aufhängen von Nistkästen und EPS-Fallen: Der Privateigentümer darf Nistkästen sowie EPS-Fallen in städtischen Bäumen aufhängen. Über die notwendigen Pflichten (geringstmöglicher Eingriff in die Baumsubstanz, Säuberung der Nistkästen, Wechsel und Entsorgung der Beutel) werden die Privateigentümer durch die Grünflächenabteilung informiert.

·         Absaugen der Nester: Privateigentümer dürfen Nester aus städtischen Bäumen durch Beauftragung einer Fachfirma entfernen lassen. Der Einsatz ist zwingend vorab mit der Grünflächenabteilung der Stadt Dorsten abzustimmen.

·         Präventive Besprühung: Privateigentümer dürfen städtische Bäume durch Beauftragung einer Fachfirma mit dem Mittel Tp-Nema besprühen lassen. Der Einsatz ist zwingend vorab mit der Grünflächenabteilung der Stadt Dorsten abzustimmen.

 

Wie kann ich mich vor den Raupenhaaren schützen?

 

·         Passive Möglichkeiten: Es gibt zahlreiche Empfehlungen, sich passiv gegen die Haare der EPS-Raupen zu schützen: Kleidung nach Kontakt im Freien wechseln, Schuhe nass reinigen; Kleidung bei mindestens 60 Grad waschen; sichtbare Raupenhaare mit einem Klebstreifen entfernen; gründlich duschen. Wer in der Nähe von befallenen Bäumen wohnt, kann den Einbau von Pollenfiltern o. ä. an den Fenstern erwägen. Hierzu sollte unbedingt fachliche Beratung eingeholt werden.

 

Was ist mit einem EPS-Befall an privaten Bäumen?

 

Hier muss jeweils der Eigentümer selbst entscheiden, ob er Maßnahmen gegen die EPS-Raupen durchführen lässt oder nicht. Eine Pflicht dazu besteht nicht. Von dieser Entscheidung ist in vielen Fällen allerdings abhängig, ob die Eindämmung der Beträchtigungen insgesamt gelingt oder nicht. Es nützt wenig, wenn die Raupennester an städtischen Straßenbäumen beseitigt werden, aber an Eichenbäumen auf einem angrenzenden Privatgrundstück nicht.

 

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Dann senden Sie diese Frage bitte per Mail an pressestelle@dorsten.de Die Liste der häufig gestellten Fragen wird fortlaufend aktualisiert.